Schulelternbeirat

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte (KEB) bilden den Schulelternbeirat.

Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Der Schulelternbeirat tagt üblicherweise ein- bis zweimal mal pro Schulhalbjahr. Die Stellvertreter der Klassenelternbeiräte sind formal keine Mitglieder, nehmen aber in der Regel an den Sitzungen teil, um informiert zu sein.

Vorstand

Der SEB Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie, bei Bedarf, Beisitzern. Er begleitet die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung, den Elternmitgliedern der Schulkonferenz und den Klassenelternbeiräten. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Vorstand ist die aktive Wahrnehmung eines Amtes als Klassenelternbeirat. Der Vorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Stellvertreter können nicht kandidieren.

Der SEB-Vorstand ist zentral erreichbar über folgende E-Mail-Adresse: vorstand (at) luo-seb . de .