Schulgemeinde

Elternmitarbeit an der LUO ist auf zahlreichen Ebenen möglich:

Elternbeiräte werden gebildet, um Schule und Elternhaus bei der Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten. Weitergehendes zu der Funktion der Elternbeiräte in Hessischen Schulen findet sich auf dem Bildungsserver Hessen.

Klassenelternbeiräte (KEB)

  • sind Ansprechpartner für Klassenlehrer, Eltern und Fachlehrer in den Jahrgangsstufen 5 – 9 (Sekundarstufe I);
  • rufen ein bis zweimal im Schulhalbjahr einen Elternabend ein. Näheres zur Gestaltung von Elternabenden.
  • besuchen die Sitzungen des Schulelternbeirates (SEB) und informieren die Eltern Ihrer Klassen über die Ergebnisse.

Pro Klasse werden alle zwei Jahre ein Klassenelternbeirat und ein Stellvertreter gewählt.

Jahrgangsvertreter

  • sind die Elternvertreter in den Jahrgängen 11+12 (Sekundarstufe II). Ihre Aufgaben entsprechen denen der Klassenelternbeiräte.

Pro Jahrgang werden alle zwei Jahre 3-4 Jahrgangsvertreter und ebenso viele Stellvertreter gewählt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in zahlreichen weiteren Gremien und Einrichtungen mitzuarbeiten, die auf den folgenden Seiten näher beschrieben werden.