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Wahl der Delegierten zum Stadtelternbeirat

Dienstag, 25. Dezember 2007 | Autor: Uwe Müller-Wilm

Am Donnerstag d. 31.01.2008 wird der Vorstand des Stadtelternbeirats Darmstadt neu gewählt. Gemäß der Schulgröße stellt die Lichtenbergschule hierzu vier Vertreter/innen sowie eine entsprechende Anzahl von Ersatzvertreter/innen. Diese werden auf der SEB Sitzung am 17. Januar zu wählen sein. Bitte geben Sie die Informationen in Ihre Klassen weiter und benennen Sie uns gegebenenfalls entsprechende Interessenten, die sich am 17.01. zur Wahl der Delegierten stellen mögen. Zur Erläuterung nachfolgend der entsprechende Auszug aus dem Hessischen Schulgesetz:

Die Kreis- und Stadtelternbeiräte werden von Vertreterinnen und Vertretern der Schulelternbeiräte der Landkreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Schulen mehrerer Schulformen sind, getrennt nach Schulformen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jeder Schulelternbeirat wählt hierzu aus dem Kreis seiner Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für jeweils angefangene 500 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter, mindestens jedoch zwei Vertreterinnen oder Vertreter, und eine entsprechende Anzahl von Ersatzvertreterinnen oder Ersatzvertretern.

Nachfolgend das Anschreiben des Stadtelternbeirats:
Wahlanschreiben_StEB-Vorsitz

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Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz der Lichtenbergschule

Mittwoch, 19. Dezember 2007 | Autor: Administrator LUO-SEB

Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Lichtenbergschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.

Die Schulkonferenz besteht an der Lichtenbergschule, eines Gymnasiums von Jahrgangsstufe 5 bis 13, aus 17 Mitgliedern. Die Lehrkräfte sind mit 8 Sitzen, die Eltern mit 4 Sitzen und die Schülerschaft mit 4 Sitzen vertreten. Für jedes Mitglied der Schulkonferenz ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Der Schulleiter ist der Vorsitzende.

Die Mitglieder der Schulkonferenz einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jeder Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:

  1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
  2. anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.

Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.

Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats bzw. Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Schulleiter ausgestellt.

Die Wahlen werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) oder Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats es beantragt, werden die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens Wahlvorschläge dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweiligen Personengruppe Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, findet eine Mehrheitswahl statt. Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens abgeschlossen sein.

Wahltermine:
Schulelternbeirat am Donnerstag, dem 17. Januar 2008, 20.00 Uhr in der Mensa
Schülervertreter: Nicht bekannt
Lehrer am 15. Januar 2008 um 15.00 Uhr in der Mensa

Darmstadt, 19 Dezember 2007

Herrmann – Oberstudiendirektor
Schulleiter

Ausgehängt am 19. Dezember 2007 bis zum Abschluss der Stimmabgabe

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Ergebnisse der Sitzung der Arbeitsgruppe G8 der LUO

Montag, 17. Dezember 2007 | Autor: Dorothee Bönsch

Erste Sitzung am 12.12.2007

Teilnehmer: Herr Dr. Montag, Herr Schüssler, Herr Ganß, Herr Kübler, Herr Mehring, Herr Grimstein, Christian Hartmann (6a) Dorothee Bönsch (6a)

Nach einer kurzen Einführung durch Dr. Montag äußerten die Eltern ihre Anliegen zunächst sehr allgemein und im “Großen” (bessere Ausstattung der Schule mit Mitteln, kleinere Klassengrößen, mehr Lehrer, bessere Raumaustattung). Diese Wünsche sind von Seite der Schule natürlich so nicht zu erfüllen. Es kann aber konkrete Erleichterungen für die G8 Schülerinnen und Schüler geben. Wie diese mit dem neuen Erlass des KM zusammenzubringen sind, war Thema des Abends.

Mögliche Veränderungen

Klasse 6 – 32 Wochenstunden – es wird wieder eine Klassenleiterstunde eingeführt. Diese liegt in der Mittagspause und kann auch zum gemeinsamen Essen genutzt werden. Eine Stunde Religion/Ethik und wird in die Oberstufe verlegt. Im Schullebenslauf geht damit kein Unterricht verloren. Damit wird es aber möglich nur noch an einem Tag Nachmittagsunterricht zu veranstalten. An diesem langen Tag müssen mindestens drei Doppelstunden liegen. Davon sollte eine möglichst in den Bereich Sport, Kunst oder Musik fallen, damit auch andere Lernarten angesprochen werden.

Die erste und die zweite Fremdsprache sollen nach Möglichkeit nicht hintereinander unterreichtet werden. Die zweistündigen naturwissenschaftlichen Nebenfächer und Geschichte werden aus Gründen der Kontinuität eher in Einzelstunden als in Doppelstunden unterreichtet. Die Hauptfächer hingegen profitieren von Doppelstunden. Um das Gewicht der Ranzen zu reduzieren wird noch mal angeregt auch in den Klassen nach Lösungen zu suchen und immer nur 1 Buch pro 2 Kinder mitzunehmen.

Klasse 7 – Auch aus Klasse 7 wird eine Stunde Religion/Ethik umverteilt. Die Stundentafeln sieht 34 Stunden + 1 Klassenleiterstunde in der Mittagspause für die Regelklassen und 36 Std. + 1 Klassenleiterstunde in der Mittagspause für die Bilis vor. Damit wird es möglich auch die Bili-Klassen nur an zwei langen Nachmittagen anstatt an drei etwas kürzeren zu unterreichten. (Die Meinungen darüber, was von beidem besser ist gehen teilweise auseinander, die AG hielt die zwei langen Nachmittage für die konsensfähigere Lösung, weil die Kinder dann mehr Zeit für Freizeitaktivitäten bekommen.) Alle anderen Punkte wie in Klasse 6.

Hausaufgaben – Es wird vorgeschlagen, dass die Elternschaft in der Schulkonferenz beantragt, dass nach den 9-stündigen Tagen auf den nächsten Tag keine Hausaufgaben mehr aufgegeben werden. Zwar wissen alle Beteiligten, dass die Gesamtmenge der Hausaufgaben sich ohne Änderung am Lehrplan kaum ändern wird. Dennoch hielten die beteiligten kognitive Arbeiten nach einem 9-stündigen Schultag für wenig fruchtbar.

Insgesamt waren die Gespräche in der Arbeitsgruppe sehr konstruktiv, es wurden Themen wie Mittagspausenbetreuung und Sport- und Spielangebote für das nächste Treffen avisiert. Es bestand Einigkeit darüber, dass der Wunsch besteht, die verschiedenen Interessengruppen in der Schule nicht zu vereinzeln sondern im Gegenteil – bei allen möglichen Meinungsunterschieden – noch stärker die Gemeinsamkeiten zu suchen.

Thema: G8 | Beitrag kommentieren

Erziehungsvereinbarung

Mittwoch, 5. Dezember 2007 | Autor: Gundula Pause

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Lichtenbergschule,

in den letzten Jahren ist der Umgangston in der Schülerschaft rauer geworden, neue Technologien haben die Kommunikation aller Menschen radikal verändert, das hat auch vor dem Schulalltag nicht Halt gemacht. Das bisherige Regelwerk der Schule kann der neuen Entwicklung nicht mehr standhalten.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Lichtenbergschule sehen einen dringenden Handlungsbedarf, um weiterhin ihren erzieherischen Auftrag erfüllen zu können. Unter den Lehrkräften wurde bereits eine Umfrage durchgeführt, Themen wurden benannt, die der Klärung bedürfen.

Im zweiten Schulhalbjahr nach Ostern soll ein pädagogischer Tag durchgeführt werden mit dem Ziel, eine Erziehungsvereinbarung für die gesamte Schulgemeinschaft zu erstellen, eine Vereinbarung, die von Schülerinnen und Schülern, Elternschaft und Lehrkräften getragen werden soll. Es geht nicht um ein neues Regelwerk. Von allen Seiten können Wünsche geäußert und Vorstellungen eingebracht werden, die den schulischen Erziehungsprozess unterstützen.

Bei der Vorbereitung und Erarbeitung dieser neuen Vereinbarung sollen auch alle drei Gruppen beteiligt werden. Die Vorbereitungsgruppe sollte aus 6 bis 8 Lehrkräften, 6 Erziehungsberechtigten und 4 Schülerinnen und Schülern bestehen. In zwei Sitzungen à vier Stunden soll diese Gruppe Themen der Vereinbarung vorbereiten, die die Grundlage für die Arbeit am Pädagogischen Tag bilden, an dem auch alle drei Gruppen aktiv mitarbeiten sollen.

  • Es werden noch Erziehungsberechtigte gesucht, die Lust haben mitzuarbeiten, die sich durch diese Aufgabe herausgefordert fühlen.
  • Ebenso können alle Erziehungsberechtigte auf diesem Weg im Vorfeld Wünsche äußern, Themen und Problemfelder benennen, die über eine Vereinbarung geregelt werden sollten.

Wenden sie sich bitte an mich, wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind. Schicken Sie an mich Ihre Wünsche und Anregungen. Dies kann am besten in einer E-Mail geschehen, die an mich geschickt wird: Gundula.Pause@luo-seb.de - Betreff Erziehungsvereinbarung.

Thema: Erziehungsvereinbarung | Beitrag kommentieren

Neue SEB Homepage wird gut angenommen!

Samstag, 1. Dezember 2007 | Autor: Uwe Müller-Wilm

Zugriffe auf Homepage

Besucher der Homepage im Jahr 2007

Die Grafik zeigt die monatlichen Zugriffe auf die SEB Homepage im Jahr 2007. Mit Einführung der neuen Homepage im November konnten wir die monatliche Zahl der Aufrufe von 600 im Vormonat auf jetzt über 1600 steigern, also fast verdreifachen! Wir werten dass als klaren Hinweis auf die erfolgreiche Akzeptanz unseres neuen Mediums und danken Ihnen allen für Ihr Interesse.

Thema: Umfragen | Beitrag kommentieren