Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Lichtenbergschule die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die Schulkonferenz besteht an der Lichtenbergschule, eines Gymnasiums von Jahrgangsstufe 5 bis 13, aus 17 Mitgliedern. Die Lehrkräfte sind mit 8 Sitzen, die Eltern mit 4 Sitzen und die Schülerschaft mit 4 Sitzen vertreten. Für jedes Mitglied der Schulkonferenz ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Der Schulleiter ist der Vorsitzende.
Die Mitglieder der Schulkonferenz einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats und des Schülerrats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt. Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jeder Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers. Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des Hessischen Schulgesetzes nehmen wahr:
- die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
- anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Wählbar sind die Schülerinnen und Schüler, die mindestens die Jahrgangsstufe 8 erreicht haben.
Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats bzw. Schülerrats sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes, der Schülerin oder des Schülers bestätigt wird. Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von dem Schulleiter ausgestellt.
Die Wahlen werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) oder Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz, des Schulelternbeirats oder des Schülerrats es beantragt, werden die Wahlen dieser Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von zehn Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens Wahlvorschläge dem Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten der Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss so viele Bewerber enthalten, wie für die jeweiligen Personengruppe Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird, findet eine Mehrheitswahl statt. Die Wahlen müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens abgeschlossen sein.
Wahltermine:
Schulelternbeirat am Donnerstag, dem 17. Januar 2008, 20.00 Uhr in der Mensa
Schülervertreter: Nicht bekannt
Lehrer am 15. Januar 2008 um 15.00 Uhr in der Mensa
Darmstadt, 19 Dezember 2007
Herrmann – Oberstudiendirektor
Schulleiter
Ausgehängt am 19. Dezember 2007 bis zum Abschluss der Stimmabgabe